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Teilnahmebedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle vom Swingin' Pool Cologne e.V. durchgeführten Veranstaltungen.
(gültig ab 18.04.2021)
 
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§1 Allgemeines
(1)Der Verein Swingin‘ Pool Cologne e.V. - im Folgenden als Veranstalter bezeichnet - bietet für aktive Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder verschiedene Kurse, Workshops, Workshop-Specials und Partys an. Diese werden im Folgenden als Events bezeichnet.
(2)Alle teilnehmenden Personen unterliegen den Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme oder - bei Events mit Anmeldung – mit der Registrierung wird diesen Bedingungen zugestimmt. Teilnehmende Personen werden im Folgenden als Teilnehmer bezeichnet.
 
§2 Registrierung
(1)Eine Teilnahme an Events mit Anmeldung ist nur nach vorheriger Registrierung und erhaltener Zusage vom Veranstalter zulässig. Bei Events im Sinne eines Drop-In-Events ist eine vorherige Registrierung nicht notwendig; es ist hierbei die Anwesenheit ausreichend. Eine Person, die sich registriert wird im Folgenden als Registrent bezeichnet.
(2)Die Registrierung erfolgt auf elektronischem Wege über ein Registrierungsformular oder in Ausnahmefällen über E-Mail.
(3)Der Registrent erhält über die erfolgte Registrierung eine Bestätigung per E-Mail (Registrierungsbestätigung). Der Versand dieser kann aufgrund technischer Gründe zeitverzögert erfolgen. Eine Registrierungsbestätigung begründet noch keine Zusage über die Teilnahme an dem Event.
(4)Die Registrierung erfolgt immer für eine Person. Wenn abweichend von Satz 1 eine gesonderte Regelung getroffen wird, ist dies in der Beschreibung des Events sowie im Anmeldeformular erkennbar ist.
 
§3 Zahlung, Teilnahmezusagen und Rechnung
(1)Ein Registrent erhält eine Zahlungsaufforderung per E-Mail sobald ein Platz für die Teilnahme an dem Event verfügbar ist. In dieser sind die Zahlungsdetails mit Angabe der vollständigen Registrierungs-ID, dem Registrierungsumfang, der Bankverbindung des Veranstalters sowie dem Datum enthalten, an dem spätestens der Zahlungsbetrag beim Veranstalter eingetroffen sein muss. In der Überweisung ist die vollständige Registrierungs-ID anzugeben.
(2)Die Zahlung der Teilnahmegebühr durch den Registrenten hat innerhalb eines definierten Zeitraums oder bis zu einem definierten Datum zu erfolgen. Diese Angabe ist in der E-Mail mit der Zahlungsaufforderung enthalten. Sofern die Zahlung nicht entsprechend erfolgt, kann der Veranstalter den reservierten Platz an einen anderen Registrenten geben. Mit der Zahlung wird die Teilnahme verbindlich.
(3)Bei Präsenz-Drop-In-Events ist die Teilnahmegebühr in bar am Veranstaltungsort vor Beginn des Events zu entrichten. Eine Überweisung oder bargeldlose Zahlung ist hier nicht vorgesehen. Bei Online-Drop-In-Events ist die Zahlung ausschließlich per Überweisung möglich.
(4)Sobald der Veranstalter die Zahlung erhalten hat, informiert dieser den Registrenten und bestätigt die Teilnahme per E-Mail (Teilnahmezusage).
(5)Abweichend von §3 (1) und (4) kann der Veranstalter auch eine Zusage geben, wenn eine Zahlung in bar am Veranstaltungsort für das Event mit dem Registrenten vereinbart wird (z.B. bei einer kurzfristigen Zusage an den Registrenten).
(6)Workshop-Specials sind nach §3 (5) zu handhaben. Eine Zahlungsverpflichtung besteht bereits ab dem Erhalt der Teilnahmezusage.
(7)Auf gesonderten Wunsch kann eine Rechnung über die Teilnahmegebühr des Events erstellt werden. Hierzu ist vom Registrenten nach Bestätigung der Teilnahme eine Benachrichtigung an den Veranstalter zu senden (per E-Mail an workshops@swinginpoolcologne.de). Bei Präsenz-Drop-In-Events ist der Wunsch einer Rechnung bei Entrichtung der Teilnahmegebühr vor Ort zu äußern bzw. bei Online-Drop-In-Events zeitnah per E-Mail. Die Rechnungserstellung erfolgt im Nachhinein.
(8)Abweichend von §3 (3),  (4) und (5) kann eine gesonderte Regelung getroffen werden, wenn die Situation es erfordert. Hierzu wird beim Event die entsprechend abweichende Vorgehensweise aufgeführt.
(9)Wird der Zugang zu einem Online-Event durch mehrere Personen genutzt, so ist jede Person zahlungspflichtig. Gesonderte Regelungen gemäß §2 Abs. 4 finden Berücksichtigung. Ist eine Person nicht identifizierbar, so wird diejenige teilnehmende Person stellvertretend zahlungspflichtig, die den Zugang ermöglicht.
 
§4 Informationen zum Event
(1)Alle Informationen zu einem Event werden auf der Webseite des Veranstalters veröffentlicht. Diese sind alleinig bindend.
(2)Zusätzlich können Informationen als Facebook-Veranstaltung oder auf weiteren Plattformen veröffentlich werden. Diese sind jedoch nicht bindend.
 
§5 Absage der Teilnahme durch den Teilnehmer
(1)Bei Workshop-Specials findet keine Erstattung der Teilnahmegebühr statt.
(2)Bei allen anderen Events gilt folgende Regelung, wobei der Stichtag der Eingang der E-Mail des Teilnehmers beim Veranstalter ist:
  • bis 1 Monat vor Beginn werden 50% der Teilnahmegebühr erstattet,
  • bis 14 Tage vor Beginn werden 20% der Teilnahmegebühr erstattet,
  • bei einschließlich und weniger 14 Tage vor Beginn findet keine Erstattung der Teilnahmegebühr statt.
(3)Kann ein Teilnehmer eine Ersatzperson stellen, die den gebuchten Platz übernehmen kann, so ist dies nach Rücksprache mit dem Veranstalter per E-Mail möglich. Eine Bearbeitungsgebühr fällt nicht an. Der Teilnehmer und die Ersatzperson regeln den Kostenausgleich der Teilnahmegebühren unter sich, der Veranstalter wird hierbei nicht involviert.
(4)Sofern der Veranstalter eine Ersatzperson (z.B. von der Warteliste) stellen kann, die den gebuchten Platz übernimmt, kann die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20€ erstattet werden. Sofern die Teilnahmegebühr gleich oder kleiner der Bearbeitungsgebühr ist, erfolgt keine Erstattung.
(5)Hat ein Registrent noch keine Zahlungsaufforderung erhalten (Teilnehmer steht noch auf der Warteliste) oder es ist noch keine Zahlung erfolgt, ist die Stornierung grundsätzlich kostenfrei.
 
§6 Absage des Events
(1)Erfolgt eine Absage des Events aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder Gründen, die nicht durch den Veranstalter zu verantworten sind, werden dem Teilnehmer mindestens 60% der Teilnahmegebühr erstattet. Die tatsächliche Höhe ergibt sich aus den dem Veranstalter bereits entstandenen Kosten.
(2)Für weitere entstandene Kosten des Teilnehmers (z.B. Reise- und Übernachtungskosten) kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.
 
§7 Hygiene
(1)Jeder Teilnehmer ist dazu verpflichtet, der Verbreitung jeglicher Krankheiten entgegen zu wirken.
(2)Personen, die an einem Event teilnehmen wollen, dürfen zu diesem Zeitpunkt keine übertragbare Krankheit besitzen. Hierunter fallen insbesondere auch Tröpfcheninfektionen (z.B. Grippe, grippaler Infekt,...).
(3)Wird durch den Veranstalter oder einer durch ihn beauftragten Person eine nach §7 (2) betroffene Person festgestellt, ist er dazu berechtigt, diese ohne Erstattung der Teilnahmegebühr umgehend von dem Event zum Schutze anderer Teilnehmer zu entfernen.
(4)Da Erkrankungen immer mit einer Inkubationszeit einhergehen und somit Symptome nicht sofort erkennbar sind, sind Teilnehmer dazu angehalten, die üblichen Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) anzuwenden. Hierunter fallen insbesondere regelmäßige Reinigung der Hände sowie Husten und Niesen in die Armebeuge.
(5)Teilnehmer sollen darauf achten, unangenehmen Gerüchen u.ä. durch regelmäßiges Wechseln der Kleidung und Verwendung von Deodorants entgegenzuwirken.
 
§8 Umgangsformen und Sicherheit
(1)Alle Teilnehmer verhalten sich respektvoll gegenüber anderen und verurteilen niemanden wegen deren Herkunft, Aussehen, Religion, Geschlecht oder anderen Merkmalen.
(2)Die Regeln des Code-of-Conduct ("Tanz-Nettiquette") des Veranstalters finden Anwendung.
(3)Werden dem Veranstalter Personen gemeldet, die diese Vorschriften nicht einhalten, können diese - nach einem Gespräch mit dem Veranstalter oder einer durch ihn beauftragten Person - sofort oder nach Ermahnung dem Event verwiesen werden. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr findet nicht statt.
(4)Der Veranstalter stellt sicher, dass das Event für alle Personen in einem sicheren und gefahrlosen Umfeld stattfindet. Sollte sich eine Gefahrensituation während des Events ergeben, ist der Veranstalter berechtigt, das Event abzubrechen. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr findet nicht statt.
(5)Jeder Teilnehmer ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich. Für Verletzungen, die durch den Teilnehmer selbst oder andere Teilnehmer herbeigeführt werden, kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.
 
§9 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
(1)Aufnahmen durch Teilnehmer während eines Präsenz- oder Online-Events sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahme bilden hierbei Recap-Aufnahmen, die allerdings durch die jeweils unterrichtenden Trainer gebilligt werden müssen. Diese Aufnahmen dürfen nicht auf öffentlich zugänglichen Plattformen verfügbar gemacht werden.
(2)Aufnahmen, die durch den Veranstalter oder von ihm beauftragten Personen erstellt werden, können zum Zwecke der Dokumentation oder Werbung durch den Veranstalter veröffentlicht werden. Dies gilt für Internet, Radio, Fernsehen und Printmedien (i.d.R. jedoch Homepage und Facebook-Seite des Veranstalters sowie der Facebook-Gruppe des Veranstalters). Der Teilnehmer stimmt dem explizit mit der Teilnahme am Event zu.
 
§10 Datenschutz
(1)Persönliche Daten, die im Rahmen des Events erhoben werden, unterliegen dem Datenschutz und werden ausschließlich für das jeweilige Event verwendet.
(2)Personen, die im Rahmen des Events mit persönlichen Daten in Kontakt kommen, sind zur Verschwiegenheit vor, während und nach dem Event verpflichtet.
(3)Die Datenschutzerklärung des Veranstalters findet vollumfänglich Anwendung.
 
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